Arbeitsweise und Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychologengesetz 2013, § 37, 4. Abschnitt
Terminabsage
Für eine konstruktive Zusammenarbeit ist es wichtig, dass beide Seiten die vereinbarten Termine einhalten. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie um eine rechtzeitige telefonische Absage spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei späterer Absage das Honorar in Rechnung stellen muss.